Themenseite Naturdenkmale
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Im Landkreis Waldeck-Frankenberg wurden seit 16 Jahren keine Naturdenkmale mehr ausgewiesen (Stand 2008). | |
- Definition
"Naturdenkmal" -
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Vorwort | |
Die Novellierung des Hessischen Naturschutzgesetzes hat nicht nur die großen Landschaftsschutzgebiete aufgehoben, sondern auch landschaftstypische Biotoptypen wie Alleen, Trockenmauern, Feldholzinseln, Hecken und markante Einzelbäume haben ihren Schutzstatus verloren und es besteht die Gefahr, dass sie allmählich aus unserer Landschaft verschwinden. (siehe Pressebericht).
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat der NABU
Waldeck-Frankenberg 59 Vorschläge
In der Waldeckischen
Landeszeitung erschien am 02.02.2008 eine Sonderseite Naturdenkmale, |
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Was ist ein Naturdenkmal? | |
Definition "Naturdenkmal"
Das Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes Landschaftselement.
Dabei handelt es sich um ein Einzelobjekt oder ein Gebiet von geringer
Flächengröße bis 5 Hektar. Letzteres ist ein Flächennaturdenkmal und als
solches klar von seiner Umgebung abgegrenzt. Der gesetzliche Schutz
begründet sich durch In Deutschland ist dies in §28 des Bundesnaturschutzgesetzes und in den Länder-Naturschutzgesetzen (in Hessen in § 26) verankert.
zitiert aus Artikel
Naturdenkmal. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. |
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Liste ausgewiesener Naturdenkmale + Vorschlagsliste Naturdenkmäler | |
In der Zwischenzeit fielen
einige Naturdenkmale Wind und Wetter zum Opfer oder gingen in Die
bislang in Waldeck-Frankenberg ausgewiesenen Naturdenkmale gliedern sich
in:
Vorschlagsliste für die Ausweisung
neuer Naturdenkmale (PDF)
Porträts der Naturdenkmale finden sich in: |
Links Digitalkarte mit Naturdenkmalen im Kreis
Presseberichte
WLZ Sonderseite
Naturdenkmale
Überreichung der ND-Vorschlagsliste |
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