Themenseite Naturdenkmale
 

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Im Landkreis Waldeck-Frankenberg wurden seit 16 Jahren keine Naturdenkmale mehr ausgewiesen (Stand 2008).

 
Auf dieser Seite finden Sie:

 

- Definition "Naturdenkmal" -
- Liste der bisher ausgewiesenen Naturdenkmale -
- Naturdenkmal-Vorschlagsliste 2007 -
- Links und Presseberichte -

 

Vorwort
 
Die Novellierung des Hessischen Naturschutzgesetzes hat nicht nur die großen Landschaftsschutzgebiete
aufgehoben, sondern auch landschaftstypische Biotoptypen wie Alleen, Trockenmauern, Feldholzinseln,
Hecken und markante Einzelbäume haben ihren Schutzstatus verloren und es besteht die Gefahr,
dass sie allmählich aus unserer Landschaft verschwinden. (siehe Pressebericht).

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat der NABU Waldeck-Frankenberg 59 Vorschläge
für die Ausweisung neuer Naturdenkmale erarbeitet (siehe hier) und diese dem
Landkreis Waldeck-Frankenberg im Kreishaus überreicht (siehe Pressebericht).

In der Waldeckischen Landeszeitung erschien am 02.02.2008 eine Sonderseite Naturdenkmale,
in der einige Naturdenkmal-Vorschläge des NABU in Wort und Bild vorgestellt werden (PDF).
 

Was ist ein Naturdenkmal?
 
Definition "Naturdenkmal"

Das Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes Landschaftselement. Dabei handelt es sich um ein Einzelobjekt oder ein Gebiet von geringer Flächengröße bis 5 Hektar. Letzteres ist ein Flächennaturdenkmal und als solches klar von seiner Umgebung abgegrenzt.

Das Naturdenkmal – ein Begriff, den Alexander von Humboldt in der Beschreibung seiner Amerikareise benutzte (dennoch konnte der Begriff „Naturdenkmal“ in Wörterbüchern oder Lexika vor 1900 nicht nachgewiesen werden) – wird oft als Naturschöpfung bezeichnet, kann jedoch gleichzeitig Zeuge der historischen Kulturlandschaft sein (z. B. markante Einzelbäume oder Aufschlüsse mit besonderen geologischen Bildungen).

Der gesetzliche Schutz begründet sich durch
die Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Naturdenkmals
sowie seinen Wert für Wissenschaft, Heimatkunde und Naturverständnis
und umfasst ein absolutes Veränderungsverbot.

In Deutschland ist dies in §28 des Bundesnaturschutzgesetzes und in den Länder-Naturschutzgesetzen (in Hessen in § 26) verankert.

zitiert aus Artikel Naturdenkmal. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
Bearbeitungsstand: 14. Oktober 2008, 18:22 UTC.
URL:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Naturdenkmal&oldid=51830879

 
Liste ausgewiesener Naturdenkmale   +   Vorschlagsliste Naturdenkmäler

Links und Presseberichte

  
Im Landkreis Waldeck-Frankenberg wurden zwischen 1984 und 1991 in drei Verordnungen insgesamt
195 Naturdenkmale ausgewiesen. Eine weitere Ausweisung erfolgte trotz zahlreicher Vorschläge nicht.

In der Zwischenzeit fielen einige Naturdenkmale Wind und Wetter zum Opfer oder gingen in
Schutzgebieten auf, so dass es momentan (Anfang 2008) 186 Naturdenkmale im Kreis gibt.

Die bislang in Waldeck-Frankenberg ausgewiesenen Naturdenkmale gliedern sich in:
75 Bäume und Baumgruppen, 52 geologische Naturdenkmale, 15 Teiche, Tümpel, Seggenriede,
18 Magerrasen und Heiden, 6 Feuchtgebiete und Nasswiesen, 8 floristisch wertvolle Waldgebiete,
9 Feldgehölze, 2 Niedermoore und eine Allee.

 
Liste der bisher ausgewiesenen Naturdenkmale im Kreis (PDF)
aus VHE 26/2000 (Rubrik Naturschutz aktuell)

Vorschlagsliste für die Ausweisung neuer Naturdenkmale (PDF)
Stand November 2007

 

Porträts der Naturdenkmale finden sich in:
„Naturschutzgebiete in Hessen“, Band 4:
Waldeck Frankenberg und Nationalpark Kellerwald-Edersee

und in der Jubiläumsbroschüre
"Perlen der Landschaft" (NABU Edertal).
 

 
Links

Digitalkarte mit Naturdenkmalen im Kreis


(Hessisches Naturschutzgesetz - HENatG)

vom 4. Dezember 2006

(siehe §§ 26 und 28)

 

Presseberichte

WLZ Sonderseite Naturdenkmale
vom 02.02.2008 (PDF)

Überreichung der ND-Vorschlagsliste
im Kreishaus
(WLZ, 22.11.2008)