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Rezension: Sonderheft „Vogelzug“ der Zeitschrift „Der Falke“

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Windkraft und Vogelzug
„Der Falke“ 07-2015
 

Der Falke 07-2015

„Der Falke“ ist Deutschlands meistgelesenes Monatsmagazin für Vogelbeobachter. Außer den regulären Ausgaben erscheinen themenbezogene Sonderhefte, bisher: Kormoran, Greifvögel, Vögel im Wald, Vogelzug und Eulen. Das Juliheft bietet ebenfalls einen sehr informativen thematischen Schwerpunkt zu Windkraft und Naturschutz.

Um die Neufassung der „Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten“  der deutschen Vogelschutzwarten – das so genannte Helgoländer Papier – gab es ein langes, zähes Ringen (s. dazu auch den Beitrag von Maik Sommerhage in den Vogelkundlichen Heften Edertal 41/2015, S. 21-22). Das nun endlich von der Umweltministerkonferenz verabschiedete Papier war insbesondere von den grün-geführten Umweltministerien blockiert worden. Thomas Krumenacker beleuchtet die aktualisierte Version, die als Argumentationshilfe bei Gerichtsverfahren zu aus Sicht des Artenschutzes strittigen Windkraft-Standorten dienen kann.

Lediglich für den Rotmilan ist die Abstandsempfehlung erhöht worden, von 1000 auf 1500 Meter, wobei zugleich der Prüfbereich von 6000 Meter auf 4000 gesenkt wurde. Prüfbereich bedeutet, dass zu untersuchen ist, ob es in diesem Bereich Nahrungshabitate gibt, die verstärkt genutzt werden. Für einige Arten wurden die Mindestabstände verringert, bei anderen bleiben sie gleich wie zum Beispiel beim Schwarzstorch. Neu festgelegt wurden Mindestabstände für Wespenbussard und Waldschnepfe. Aus der Liste gefallen ist der Kormoran.

Wie problematisch Windkraftanlagen im Wald sind, stellt Klaus Richarz, der langjährige Leiter der Staatlichen Vogelschutzwarte in Frankfurt, dar. Er hat im November 2014 einen Report zur Gefährdung windkraftsensibler Vogel- und Fledermausarten im Auftrag der Deutschen Wildtierstiftung vorgelegt.

Eine übersichtliche Tabelle verschafft eine rasche Orientierung darüber, ob bei bestimmten Arten Windkraftanlagen ein Kollisionsrisiko darstellen, ein Meideverhalten festgestellt wurde  und Risiken für die Bruthabitate sowie die Balz bestehen.

Die weit über die Kronen älterer Baumbestände hinausragenden Windräder gefährden die Revier-, Balz- und Thermikflüge großer Brutvogelarten. Dies gilt insbesondere für Greifvögel. Es liegen Untersuchungen vor, nach denen Zugvögel von höheren Anlagen stärker betroffen sind als von niedrigen. Als wichtige Grundlage für die Neuaufnahme der Waldschnepfe in die Liste der sensiblen Arten diente eine Synchronzählung balzfliegender Waldschnepfen vor und nach dem Bau eines Windparks im Schwarzwald. Nach Errichtung der Windkraftanlagen nahm die Flugbalzaktivität der Waldschnepfen um 88 Prozent ab.

Erschreckend ist das Tötungsrisiko bei Fledermäusen. Nach neuen Erkenntnissen wird geschätzt, dass im Durchschnitt an jeder Anlage von Juli bis September Jahr für Jahr zehn Fledermäuse getötet werden.

Hochgerechnet ergeben sich bei den zurzeit 24.000 Anlagen in Deutschland circa 240.000 Fledermaus-Schlagopfer.

Abschließende Forderungen von Klaus Richarz: „“Für den Luftraum über Wäldern fehlen bisher art- und situationsbezogene Untersuchungen zu seiner räumlichen und zeitlichen Nutzung (...). Diese Wissenslücke sollte mit entsprechenden Untersuchungen rasch geschlossen werden.“

„Windenergieplanung in Wäldern mit (hoher) Fledermausaktivität sollte nur dann erfolgen, wenn keine naturschutzfachlich unbedenklichen Offenstandorte mehr zur Verfügung stehen.“

 

Wolfgang Lübcke

 

Bezug des Einzelheftes zum Preis von 4,95 €:

E-Mail: vertrieb@aula-verlag.de